Sachkundenachweis

Bescheinigung der Sachkunde von Hundehalterinnen und Hundehaltern

Im Landeshundegesetz NRW ist die Überprüfung der sachkundigen Führung von Hunden geregelt. Die Hundehaltung ist generell beim Ordnungsamt der jeweiligen Gemeinde/Stadt des Wohnortes anzuzeigen. Folgende Paragraphen regeln die Vorschrift zur Vorlage einer Sachkundebescheinigung für die Anmeldung Ihres Hundes beim Ordnungsamt: 

§ 11 Abs. 1
Regelt die Haltung von Hunden, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm und/oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen.

§ 3 Abs. 2
Regelt die im Einzelnen als gefährlich eingestuften Hunderassen.

§ 10 Abs. 1
Regelt zusätzlich noch weitere Hunde bestimmter Rassen.

 

Hunde, auf die ein oder mehrere der o.g. Paragraphen zutreffen, dürfen nur gehalten werden, wenn die Halterin / der Halter

  • die erforderliche Sachkunde nachweist
  • zuverlässig ist
  • den Hund fälschungssicher mit einem Mikrochip gekennzeichnet hat      elektronische Tiererkennung    
  • für den Hund eine  gültige Haftpflichtversicherung besteht
  • sämtliche Punkte von 1 – 4 der zuständigen Behörde gegenüber nachgewiesen wurden

 

Der Nachweis der Sachkunde kann durch die Sachkundebescheinigung einer oder eines anerkannten Sachverständigen, einer anerkannten sachverständigen Stelle oder von einem durch die Tierärztekammer benannten Tierarzt erteilt werden.

Unter der Internetseite www.tieraerztekammer-nordrhein.de können Sie unter der Rubrik Allgemeines / Sachkundebescheinigung die Fragebögen und eine Lösungsschablone laden, um für den Test optimal vorbereitet zu sein.

Diese Autorisation zur Prüfungsabnahme ist mir zuerkannt.

Für die Prüfung können Sie gerne einen Termin bei mir vereinbaren.

Falls Sie noch weitere Fragen haben, rufen Sie uns einfach an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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